Whistleblowing

Melden.

 

Wer?
Jeder – Mitarbeiter sowie Externe

Was?
Vermutetes oder bekanntes Falschverhalten sowie Verstöße gegen Gesetze und Regelungen bei congatec oder entlang der Lieferkette sowie Verstöße gegen Datenschutz und Informationssicherheit.

 

Sicher.

 

Wie?

  • Anonymität gewährleistet
  • Telefonisch oder per E-Mail über die unabhängige Ombudsperson
  • E-Mail: ombudsmann-congatec@sws-p.de
    Telefon: + 49 991-379175-293

 

Stärken.

 

Warum?

  • Um Missstände aufzudecken
  • Um Schwachstellen aufzuzeigen
  • Um congatec nachhaltig zu stärken

 

 

 

 

FAQs

F1: Was ist eine Ombudsperson?

Die Ombudsperson ist eine unabhängige Person, die als vertrauliche Anlaufstelle für all jene dient, die Bedenken oder Verdachtsmomente hinsichtlich möglicher oder bekannter Verstöße gegen Gesetze, Compliance-Richtlinien oder ethische Standards haben und diese melden wollen. Bei congatec handelt es sich bei der Ombudsperson um einen unabhängigen, externen Rechtsanwalt. 

F2: Wie gewährleistet die Ombudsperson die Vertraulichkeit meiner Meldungen?

Die Ombudsperson ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Identität des Meldenden wird nicht preisgegeben, außer die meldende Person gibt ausdrücklich ihre Zustimmung dazu. Auch bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Unternehmen wird die Vertraulichkeit strengstens gewahrt.

F3: Wie erfolgt die Kommunikation mit der Ombudsperson?

Die externe Ombudsperson kann sowohl per E-Mail als auch telefonisch kontaktiert werden. Je mehr Informationen bei der Meldung zur Verfügung gestellt werden, desto besser kann der Sachverhalt untersucht werden. Die genauen Kontaktmöglichkeiten sind weiter oben zu finden.

F4: Welche Art von Fällen sollten der Ombudsperson gemeldet werden?

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen geltende Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Auch Fehlverhalten wie Missbrauch am Arbeitsplatz, Diskriminierung und Belästigung sowie andere ethische und rechtliche Bedenken können der Ombudsperson gemeldet werden.

F5: Wird der Meldende geschützt?

Meldende, die in gutem Glauben Beschwerden oder Hinweise einreichen, werden nicht benachteiligt oder gar bestraft unabhängig davon, ob sich der Verdacht bewahrheitet oder nicht.

F6: Werden alle Beschwerden und Meldungen bearbeitet?

Ja, alle eingehenden Meldungen, Hinweise sowie Beschwerden werden verfolgt, bearbeitet und es werden passende Maßnahmen eingeleitet. Je mehr Informationen bei der Meldung zur Verfügung gestellt werden, desto besser kann der Sachverhalt untersucht werden.