AEO
Vor dem Hintergrund der steigenden Internationalen Handels- und Lieferketten hat die Weltzollorganisation (WZO) weltweite Rahmenbedingungen und Standards mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit in den Lieferketten geschaffen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen wurde ein Partnerschaftsprogramm zwischen Unternehmen und den Zollbehörden etabliert – der AEO - Authorized Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Innerhalb der EU ist das AEO-Programm eine zollrechtliche Bewilligung, die Firmen mit Sitz innerhalb der EU bei den zuständigen Zollämtern beantragen können. Ein Inhaber der AEO-Bewilligung gilt also besonders zuverlässig und vertrauenswürdig im internationalen Warenverkehr.
Die congatec GmbH ist bereits seit 2013 Inhaber der AEO Bewilligung und kann damit nachweislich die hohen Standards u.a. in Bezug auf Lieferkettensicherheit erfüllen. Die von der congatec GmbH gehaltene Bewilligung hat den Status AEO-F (Full) und schließt sowohl die Anforderungen der zollrechtlichen Vereinfachungen des AEO-C (Customs) als auch die sicherheitsrelevanten Bedingungen des AEO-S (Security) mit ein.